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Zinnowitz
V E R K A U F |
Verkauf eines Baugrundstücks von ca. 1.300 m² oder
von zwei Baugrundstücken von je ca. 650 m²
im Ostseebad Zinnowitz
| Lageadresse: | 17454 Zinnowitz Gnitzer Weg / Görmitzer Weg / Höfter Weg |
| Katasterangaben: | Gemarkung Zinnowitz Flur 5 Flurstück 21/93 Größe: 7.885 m² einbahnige Straße |
| Grundbuchangaben: | von Zinnowitz Amtsgericht Wolgast Blatt 3458 |
| Lasten: | Abt. II lfd. Nr.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Schutzstreifen, Bebauungs- und Bepflanzungsbeschränkung); zu Gunsten des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Insel Usedom-; gemäß Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom 16.06.2008 (Landkreis Ostsvorpommern; AZ: 70.3/LAR/107/09/08) Hinweis: Die Last ist vom Käufer zu übernehmen – sie muss bei Bauplanung berücksichtigt werden (siehe Bestandsplanauskunft) |
| Abmessungen: | Grundstücksfront am Gnitzer Weg ca. 40 m Grundstückstiefe entlang Höfter Weg ca. 35 m Grundstückstiefe entlang Peenestraße ca. 16 m |
| Vermessung: | Die Vermessung der o. g. Teilfläche/n von je ca. 650 m² erfolgt nach Vorliegen entsprechender Kaufanträge für die zum Verkauf stehende Teilfläche von insgesamt 1.300 m² unter Berücksichtigung der Wünsche des Kaufinteressenten Peenestraße / Görmitzer Weg |
| Erschließung: | Gnitzer Weg - voll ausgebaut Peenestraße und - voll ausgebaut Höfter Weg - voll ausgebaut |
| Versorgung: | Wasser, Gas, Strom über Erdkabel, Telefon (siehe Bestandspläne) |
| Entsorgung: | öffentliche Abwasserentsorgung (siehe Bestandsplan) |
| vorhandene Anschlüsse: | Grundstücksanschluss für Wasser und Abwasser sind für die zu veräußernde Teilfläche von ca. 1.300 m² insgesamt einmal vorhanden, Kosten bezahlt |
| Baurecht: | Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz in einem als Wohnbaufläche dargestellten Bereich. Das Grundstück liegt gemäß Klarstellungssatzung südl. der Bahnstrecke Wolgast–Ahlbeck (sog. Innenbereichssatzung) im Außenbereich. Es befindet sich in der rechtskräftigen Trinkwasserschutzzone II der Wasserfassung Zinnowitz. Die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern oder eines Doppelhauses ist nach Prüfung des Landkreises Ostvorpommern als untere Bauaufsichtsbehörde nach den Voraussetzungen des § 35 (2) BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht und unter Voraussetzung, dass die Ausnahmegenehmigung gem. § 136 Abs. 3 LWaG MV und die Naturschutzgenehmigung nach § 42 Abs. 1 NatSchG MV erteilt wird, zulässig. (siehe Vorbescheid vom 12.05.2010 – AZ: 00940-10-25) |
Allgemeine Vertragsbedingungen der Gemeinde bzw. Hinweise zum Vertragsabschluss
Mindestkaufpreis: 80,00 €/m²
Der hälftige Kaufpreisanteil ist vor Beurkundung des Vertrages an die Gemeinde zu zahlen. Der Restkaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig.
Die Fertigstellung des Vorhabens ist in maximal 2 Jahren ab Beurkundung eines abzuschließenden Kaufvertrages zu realisieren.
Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung steht der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zu.
Besitz und Nutzungen gehen am Tag der Beurkundung, die Gefahr geht zu diesem Zeitpunkt, öffentliche und private Lasten, Haftung und Verkehrssicherungspflichten gehen ab Eintritt der Fälligkeit auf den Käufer über.
Die Gemeinde hat bezüglich der Vertragsfläche sämtliche Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften für Straßenbaukosten und Wasser sowie Abwasserleitungen zu tragen, für die ihm oder seinen Rechtsvorgängern bis zum heutigen Tage ein Beitragsbescheid zugegangen ist, und zwar unabhängig vom künftigen Bestand der Leistungsbescheide. Sie versichert, dass sie bisher angeforderte Beiträge im obigen Sinne bezahlt hat.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der noch fällig werdende Straßenausbaubeitrag für die bereits durchgeführte und abgeschlossene Maßnahme „Ausbau der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße“ durch den Käufer zu tragen ist.
Forderungen aus künftig zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen, auch wenn sie Maßnahmen aus früherer Zeit betreffen. Die Gemeinde hat zu Erkundigungen bei den Erschließungsträgern geraten. Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten und Nacherhebungen von Erschließungskosten, die anlässlich einer künftigen Bebauung des Vertragsbesitzes oder künftiger Veränderungen der Erschließungsanlagen angefordert werden, treffen in jedem Fall den Käufer, soweit sie noch nicht bezahlt sind.
Vorausleistungen des Verkäufers sind dem Käufer anzurechnen; etwaige Erstattungsansprüche werden an den Käufer abgetreten.
Hinsichtlich etwa vorhandener privatrechtlicher Versorgungsanlagen (Elektrizität und – sofern einschlägig – Gas, Heizwärme etc.) begründet der Käufer mit Wirkung ab Lastenübergang neue Vertragsverhältnisse.
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Freiheit des Kaufgegenstandes von Leitungen oder Leitungsrechten gleich welcher Art, welchen Umfang und welcher Funktion. Sie haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch solche Leitungen. Etwaige auf dem Kaufgegenstand befindliche Wasser-, Elektrizität- und Fernsprech- sowie sonstige Leitungen werden, soweit sie nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, nicht mitverkauft. Der Käufer hat sich vor Durchführung von Baumaßnahmen mit den Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass der Kaufgegenstand frei von Versorgungs- und sonstigen Leitungen ist bzw. ob eine Überbauung von Leitungen möglich ist. Der Gemeinde ist nicht bekannt, ob im Grundbuch einzutragende weitere Rechte oder Rechte von Lasten, zu deren Entstehen oder Fortbestand eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich ist, an dem Kaufgegenstand bestehen. Sie übernimmt daher keine Haftung für die Freiheit von solchen dinglichen und sonstigen Rechten Dritter.
Hinweise / Antragstellung:
Der Erwerbsantrag ist an die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über das Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz unter Nennung des/der Erwerber/s mit vollständigem Vor- und Nachnamen und Anschrift und dem vorgesehenen Nutzungszweck mit Darstellung im Lageplan zu richten. Es ist die Finanzierung für die Zahlung des Kaufpreises und des Bauvorhaben darzustellen und nachzuweisen.
Sollten Abweichungen von den üblichen Vertragsbedingungen für die Umsetzung der vorgesehenen Nutzung notwendig sein, sind diese im Angebot unter Nennung der Gründe darzulegen.
Sollte eine Belastung des Grundstücks notwendig werden, ist die Höhe der aufzunehmenden Kreditmittel im Angebot mit anzugeben.
Ausschreibungstext
Bestandsplan Abwasser mit Luftbild
Bestandsplan Stromversorgung
Bestandsplan Gasversorgung
Bestandsplan Telekom
Bestandspläne Wasser/ Abwasser
Vorbescheid der unteren Bauaufsichtsbehörde
Der hälftige Kaufpreisanteil ist vor Beurkundung des Vertrages an die Gemeinde zu zahlen. Der Restkaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig.
Die Fertigstellung des Vorhabens ist in maximal 2 Jahren ab Beurkundung eines abzuschließenden Kaufvertrages zu realisieren.
Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung steht der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zu.
Besitz und Nutzungen gehen am Tag der Beurkundung, die Gefahr geht zu diesem Zeitpunkt, öffentliche und private Lasten, Haftung und Verkehrssicherungspflichten gehen ab Eintritt der Fälligkeit auf den Käufer über.
Die Gemeinde hat bezüglich der Vertragsfläche sämtliche Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften für Straßenbaukosten und Wasser sowie Abwasserleitungen zu tragen, für die ihm oder seinen Rechtsvorgängern bis zum heutigen Tage ein Beitragsbescheid zugegangen ist, und zwar unabhängig vom künftigen Bestand der Leistungsbescheide. Sie versichert, dass sie bisher angeforderte Beiträge im obigen Sinne bezahlt hat.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der noch fällig werdende Straßenausbaubeitrag für die bereits durchgeführte und abgeschlossene Maßnahme „Ausbau der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße“ durch den Käufer zu tragen ist.
Forderungen aus künftig zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen, auch wenn sie Maßnahmen aus früherer Zeit betreffen. Die Gemeinde hat zu Erkundigungen bei den Erschließungsträgern geraten. Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten und Nacherhebungen von Erschließungskosten, die anlässlich einer künftigen Bebauung des Vertragsbesitzes oder künftiger Veränderungen der Erschließungsanlagen angefordert werden, treffen in jedem Fall den Käufer, soweit sie noch nicht bezahlt sind.
Vorausleistungen des Verkäufers sind dem Käufer anzurechnen; etwaige Erstattungsansprüche werden an den Käufer abgetreten.
Hinsichtlich etwa vorhandener privatrechtlicher Versorgungsanlagen (Elektrizität und – sofern einschlägig – Gas, Heizwärme etc.) begründet der Käufer mit Wirkung ab Lastenübergang neue Vertragsverhältnisse.
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Freiheit des Kaufgegenstandes von Leitungen oder Leitungsrechten gleich welcher Art, welchen Umfang und welcher Funktion. Sie haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch solche Leitungen. Etwaige auf dem Kaufgegenstand befindliche Wasser-, Elektrizität- und Fernsprech- sowie sonstige Leitungen werden, soweit sie nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, nicht mitverkauft. Der Käufer hat sich vor Durchführung von Baumaßnahmen mit den Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass der Kaufgegenstand frei von Versorgungs- und sonstigen Leitungen ist bzw. ob eine Überbauung von Leitungen möglich ist. Der Gemeinde ist nicht bekannt, ob im Grundbuch einzutragende weitere Rechte oder Rechte von Lasten, zu deren Entstehen oder Fortbestand eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich ist, an dem Kaufgegenstand bestehen. Sie übernimmt daher keine Haftung für die Freiheit von solchen dinglichen und sonstigen Rechten Dritter.
Hinweise / Antragstellung:
Der Erwerbsantrag ist an die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über das Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz unter Nennung des/der Erwerber/s mit vollständigem Vor- und Nachnamen und Anschrift und dem vorgesehenen Nutzungszweck mit Darstellung im Lageplan zu richten. Es ist die Finanzierung für die Zahlung des Kaufpreises und des Bauvorhaben darzustellen und nachzuweisen.
Sollten Abweichungen von den üblichen Vertragsbedingungen für die Umsetzung der vorgesehenen Nutzung notwendig sein, sind diese im Angebot unter Nennung der Gründe darzulegen.
Sollte eine Belastung des Grundstücks notwendig werden, ist die Höhe der aufzunehmenden Kreditmittel im Angebot mit anzugeben.
Ausschreibungstext
Bestandsplan Abwasser mit Luftbild
Bestandsplan Stromversorgung
Bestandsplan Gasversorgung
Bestandsplan Telekom
Bestandspläne Wasser/ Abwasser
Vorbescheid der unteren Bauaufsichtsbehörde
V E R K A U F |
Verkauf eines Baugrundstücks im Ostseebad Zinnowitz Teilfläche von ca. 831 m²
| Lageadresse: | 17454 Zinnowitz Gnitzer Weg |
| Katasterangaben: | Gemarkung Zinnowitz Flur 5 Flurstück 21/95 Größe: 889 m² Bauplatz |
| Grundbuchangaben: | Grundbuch von Zinnowitz Amtsgericht Wolgast Blatt 3430 |
| Lasten: | Abt. II lfd. Nr.2 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Schutzstreifen, Bebauungs- und Bepflanzungsbeschränkung); zu Gunsten des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung –Insel Usedom-; gemäß Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom 16.06.2008 (Landkreis Ostsvorpommern; AZ: 70.3/LAR/107/09/08) Hinweis: Antrag auf Hergabe Löschungsbewilligung gestellt, da gemäß Bestandsplanauskunft gegenstandslos |
| Abmessungen: | Grundstücksfront Gnitzer Weg ca. 20 m Grundstücksfront Görmitzer Weg 17,5 m Tiefe ca. 38 m |
| Vermessung: | Die Vermessung der o. g. Teilfläche von ca. 831 m² erfolgt nach Vorliegen entsprechender Planungsunterlagen zum Ausbau der Peenestraße / Görmitzer Weg auf Kosten der Gemeinde |
| Erschließung: | Gnitzer Weg - voll ausgebaut Peenestraße und - nicht ausgebaut, Sandweg, Görmitzer Weg - Ausbau vorgesehen |
| Versorgung: | Wasser, Gas, Strom über Erdkabel, Telefon (siehe Bestandspläne) |
| Entsorgung: | öffentliche Abwasserentsorgung (siehe Bestandsplan) |
| vorhandene Anschlüsse: | Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind vorhanden, Kosten bezahlt Abwasserbeitrag gezahlt |
| Baurecht: | Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz in einem als Wohnbaufläche dargestellten Bereich. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung südl. der Bahnstrecke Wolgast–Ahlbeck (sog. Innenbereichssatzung). |
| Mindestkaufpreis: | 80,00 €/m² |
| Ausschreibungstext Bestandsplan Elektroversorgung Bestandsplan Gasversorgung Bestandsplan Telekommunikation Bestandsplan Wasser & Abwasser Übersichtsplan | ![]() |
Ö F F E N T L I C H E A U S S C H R E I B U N G |
Durch die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz wird folgende Immobilie zum Verkauf ausgeschrieben:
| Objekt: | 17454 Ostseebad Zinnowitz Alte Strandstraße 47 |
| Baujahr: | 1901-1902 |
| Flur: | 9 |
| Flurstück: | 22/1 |
| Grundstücksgröße: | Teilfläche von 1.985 m² |
| Bebauung: | freistehendem Gebäude mit hofseitigem Anbau, zweigeschossig |
| Wohn- und Nutzfläche: | 464 m² |
| Besonderheit: | Denkmalschutz |
Bei der Gebotsabgabe sind durch den Bieter Nebenkosten für Verkehrswertgutachten, Teilungsvermessung, Kosten der öffentlichen Ausschreibung, Notargebühren und sonst. Gebühren sowie der durch die Gemeinde verauslagte Abwasserbeitrag zu berücksichtigen.
Mit Stichtag 05.09.2008 hat die Immobilie gemäß Verkehrswertgutachten einen Verkehrswert in Höhe von 365.000 €. Das Gutachten kann in der Verwaltung des Amtes Usedom Nord eingesehen werden. Anfragen zum Gutachten richten Sie bitte an Frau Teske unter Tel.: 038377/73120 oder an Frau Bergmann unter der Tel.: 038377/73126.
Die Abgabe des Angebotes muss bis spätestens 31.03.2010 erfolgen. Die Gebote sind unter „Ausschreibung Alte Strandstraße 47 in Zinnowitz“ in einem geschlossenen Umschlag bei der Amtsverwaltung Usedom-Nord, -Gemeinde Ostseebad Zinnowitz-, Möwenstraße 01, 17454 Ostseebad Zinnowitz einzureichen. Weiterhin haben die Gebote realisierbare Nutzungskonzepte und Finanzierungen zu beinhalten. Bei Firmen ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug beizulegen.
Unvollständige Unterlagen können nicht gewertet werden.
Die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz behält sich das Recht vor, die Vergabe abweichend vom Höchstgebot vorzunehmen. bzw. nicht vorzunehmen.
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